Allge­meine​ Einkaufs­beding­ungen

§ 1 Geltungsbereich
Neben unseren Einkaufsbedingungen gilt Bundesdeutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechtes. Abweichende Bedingungen des Lieferanten werden nicht anerkannt. Diese Einkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Lieferanten, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss
Wir behalten uns vor, unsere Bestellungen zu widerrufen, wenn der Vertrag nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen zustande kommt. Mündliche Erklärungen oder Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Zahlungsbedingungen
Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Die Lieferung versteht sich frei umstehender Versandanschriften. Kosten für Verpackung oder Versicherung tragen wir nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, zahlen wir den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen ab Lieferung und Rechnungserhalt mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungserhalt netto.

§ 4 Lieferzeit
Die in der Bestellung angegebene Lieferzeit ist bindend. Am Tag des Versandes ist uns eine Versandanzeige zu übermitteln. Die Gefahr geht mit dem Empfang der Ware auf uns über. Im Falle des Lieferverzuges sind wir berechtigt, einen Verzugsschaden in Höhe von 2 % des Lieferwertes pro vollendeter Woche zu verlangen, jedoch nicht mehr als insgesamt 10 %. Weitergehende gesetzliche Ansprüche werden von dieser Regelung nicht berührt. Der Lieferant hat das Recht uns nachzuweisen, dass infolge des Verzuges kein oder ein wesentlicher niedrigerer Schaden entstanden ist.

§ 5 Mängelrüge
Wir sind verpflichtet, die gelieferte Ware auf offenkundige Mängel unverzüglich und ansonsten innerhalb einer angemessenen Frist auf Qualitäts- und Quantitätsabweichungen zu überprüfen. Die Rüge ist in jedem Fall rechtzeitig erfolgt, soweit sie dem Lieferanten innerhalb einer Frist von 5 Arbeitstagen nach Eingang der Ware beim Besteller zugeht, wobei offenkundige Mängel unverzüglich zu rügen sind.

§ 6 Sachmängelhaftung
Die gesetzlichen Rechte der Sach- und Rechtsmängelhaftung stehen uns ohne Einschränkung zu. Die Verjährungsfrist für Rechte aus der Sach- und Rechtsmängelhaftung wird mit 24 Monaten ab Zugang der Ware beim Besteller vereinbart.

§ 7 Erfüllungsort-Gerichtsstand
Erfüllungsort für unsere Zahlungen ist Hannover. Sofern der Lieferant Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand ebenfalls Hannover. Wir sind jedoch berechtigt, am Hauptsitz oder am Ort der Niederlassung des Lieferanten zu klagen.

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