Neubau Galvanik

Die Wilhelm Bauer GmbH & Co.KG betreibt am Standort Lehrter Straße 8 in 30559 Hannover (Werk 1) seit 1945 eine Anlage zur galvanischen Oberflächenbehandlung von Walzen und Zylindern (z.B. aus der Kunststoff-, Papier-, Stahl- und Druckindustrie). Es werden im Kundenauftrag rotationssymmetrische Werkstücke, die zunächst in den anderen Werken (Werk 2 - Hägenstr. 8 und Werk 3 - Hägenstr. 15) der Wilhelm Bauer GmbH & Co.KG mechanisch vorbereitet wurden, über elektrochemische Verfahren mit Hartchrom- bzw. Nickelschichten versehen. Zudem wird eine kleine Lehrgalvanik zu Ausbildungszwecken betrieben.

Im Zuge des 4. Bauabschnittes an Werk 3 in der Hägenstraße 15, 30559 Hannover (Antragsgegenstand) soll die Hartverchromung zukünftig am neuen Standort des Unternehmens stattfinden. Im Zuge des Neubaus, soll die Ab- und Zulufttechnik erneuert und auf den aktuellen Stand der Technik gebracht werden. Hierzu wurde die gesamte Anlagentechnik, bezogen auf Abluft und Zuluft, neu ausgelegt und geplant. Die neu geplanten Anlagen werden sowohl in Bezug auf Emissionsminimierung, Energieeffizienz, Wärmerückgewinnung und einem geschlossenen Chromprozess (Abwasserfreiheit) ausgelegt.

Der Verchromungsprozess findet in runden Tiefbädern statt, die einen Durchmesser zwischen 2-3 m haben. Untergebracht sind diese Bäder in, von der Halle abgeteilten und mit Dächern verschließbaren Gruben (bzw. im weiteren auch „Boxen“ genannt). Die Be- und Entladung der zu verchromenden Bauteile, findet über einen Hallenkran im Handbetrieb statt. Mittels auf dem Beckenrand aufgelegten runden Absaugstegen (seitliche Randabsaugung) werden die aufsteigenden Aerosole abgesaugt und über eine Rohrleitung der Abluftanlage zugeführt, gereinigt und über Abluftkamine unter Beachtung der TA Luft abgeleitet. Die abgesaugte Abluft wird der Halle zu 80-90 % über entsprechende Zuluftanlagen wieder zugeführt. Hiermit wird ein gewollter Unterdruck in der Galvanikhalle erzeugt, wodurch sichergestellt wird, dass keine Schadstoffe unkontrolliert in Nachbarbereiche oder in die Umwelt gelangen können.

Die Kühlung der Chrombäder wird mittels Verdunstungskühlung von den Abluftanlagen zur Verfügung gestellt. Hierzu wird die Abluft der Bäder genutzt und der warme Elektrolyt im Gegenstrom eingedüst. Bei dieser Verdunstungskühlung wird Wasser aus dem Elektrolyten verdunstet, was zum Teil nachgeführt werden muss und der Chromprozess dadurch abwasserfrei betrieben und konzipiert werden kann. Die Verlustleistung der Gleichrichter, die sich durch Aufheizung des Elektrolyten darstellt, wird somit in den Abluftstrom überführt. Durch eine integrierte Wärmerückgewinnung wird diese Energie dann wieder zur Aufheizung der Zuluft zur Verfügung gestellt. Somit entsteht ein Energiekreislauf, der die Verlustleistung der Gleichrichter wieder nutzbar macht.

Weiterhin werden zukünftig die betrieblichen Transportvorgänge zwischen den Werken 1 und 3 verringert sowie die Technik und Abläufe so angepasst, um den Betrieb den zukünftigen Bedingungen des Marktes anzupassen. Der Störfallbetrieb (Werk 1) kann zudem aus dem Wohngebiet umziehen. Der Umzug der Galvanikanlagen soll sukzessive durchgeführt werden, um auch während der Neu-Inbetriebnahme in der Werk 3 weiterhin produzieren zu können. Nach abgeschlossenem Umzug der Galvanikanlage von Werk 1 in Werk 3 soll das alte Werk 1 dann anschließend außer Betrieb genommen werden (hierfür erfolgt dann eine separate Anzeige zur Betriebseinstellung nach §15 BImSchG).

Das v.g. geplante Neubaugrundstück (Flurstücke: 14/6, 14/5, Flur: 18, Gemarkung Anderten) befindet sich unmittelbar an dem bereits bestehenden Werk 3 im „Gewerbegebiet Hägenstraße“ (Bebauungsplan Nr. 1573). Das besagte Neubaugrundstück soll gemäß den dazu vorliegenden Planunterlagen der Martienssen Architekten + Ingenieure PartG mbB (siehe Kap. 12) bebaut werden.

Die geplanten Maßnahmen bzw. der zukünftige Aufbau der Galvanik können wie folgt kurz dargestellt werden:

  • Alle Galvanikbäder (Chrom-Vl/Nickel) befinden sich in einer separaten Grube (Box) mit einem mobilen Dach
  • Die Gruben sind in mehrere Abschnitte mit unterschiedlichen Tiefen unterteilt, in dem die Bäder entsprechend ihrer Größe aufgestellt werden.
  • Diese Abschnitte können im Bedarfsfall abgeschottet werden
  • Der gesamte Grubenbereich ist nach WHG i.V.m. der AwSV als Auffangraum chemikalienbeständig konstruiert und beschichtet
  • Das Rückhaltevolumen der einzelnen Gruben ist so groß ausgelegt, dass jeweils das größte Volumen der Galvanikbäder zzgl. Löschwasserrückhalt hier problemlos aufgenommen werden kann
  • Jeder Abschnitt der Grube ist mit einem überwachten doppelwandigen Pumpensumpf versehen, die Grube selbst hat eine elektronische Füllstandüberwachung, die Gruben sind komplett begehbar
  • Alle Chrombäder werden eingehaust, der Zugang erfolgt über ein Schleusensystem, Zu- und Abluft erfolgt separat in den einzelnen Häusern in einem Kreislaufsystem
  • Die Abluft aus den Galvanikbecken (Chrom-Vl und Nickel) wird über moderne Abluftwäscher gereinigt sowie das aufgetragene Konzentrat in die jeweiligen Bäder zurückgeführt
  • Chrombäder und Werkstattbereiche sind dadurch räumlich getrennt
  • Alle Nebenaggregate (Gleichrichter, Trafos, Wärmetauscher, Abluftreinigung etc.) befinden sich in einem separaten Anbau

Zu Erlangung der erforderlichen Genehmigungen bzw. Betriebserlaubnisse ist somit die Stellung eines entsprechenden BImSchG-Antrags im Sinne des § 4 in Verbindung mit § 10 BImSchG als entsprechende Neuanlage notwendig. Der dazugehörige Bauantrag inkl. Brandschutzkonzept und weiterer erforderlicher Bauvorlagen (siehe Kapitel 12 im BImSchG-Antrag) wird aufgrund der Konzentrationswirkung des BImSchG in den dazugehörigen Genehmigungsantrag integriert.

Darüber hinaus ergibt sich eine Relevanz der 12. BImSchV (Störfallverordnung). Die im Betrieb gelagerten und verwendeten Stoffe liegen über den im Anhang l, Spalte 4 der 12. BImSchV gekennzeichneten Mengenschwellen, jedoch unterhalb der Mengenschwellen in Spalte 5. Somit handelt es sich bei dem Betrieb, wie auch schon Werk 1, um einen Betriebsbereich der unteren Klasse gem. § 2 der 12. BImSchV, womit die Störfallverordnung hier Anwendung findet. Ein Störfallgutachten zur Ermittlung von Abständen wurde vom TÜV Nord erstellt (siehe Kap. 6 im BImSchG-Antrag).